Widerrufsrecht
Bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Vermieter, hat der Mieter kein Anspruch auf das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Mietvertrag:
Frank Einheuser-Petzke (Partydreirad)
zu den unten aufgeführten Bedingungen.
Mietgegenstand: Partydreirad laut Bestellung im Onlineshop www.partydreirad.de
Vermieter: Frank Einheuser-Petzke, Bahnkuhle 11, 41844 Wegberg
Mieter:
Name und Adresse laut Buchung.
Allgemeine Bedingungen für die Vermietung
Mietzeitraum/Gebühren:
Übergabe: Datum laut Buchungstag der Bestellung.
Uhrzeit: Die Anlieferung erfolgt tagsüber zwischen 9:00 und 17:00 Uhr an die angegebene Adresse, welche bei der Bestellung hinterlegt wurde. Die Anlieferung ist von der Verfügbarkeit abhängig.
Vereinbarte Rückgabe: Datum: Am Folgetag
Uhrzeit: Die Abholung erfolgt Vormittags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr an der Lieferadresse.
Mietbetrag: Tagesmiete zu oben genannten Übergabe und Rückgabezeiten.
Zahlbar Vorkasse.
Dem Mieter ist bekannt, dass das Partydreirad für den Betrieb eine 220 Volt Anschluss und einen Wasseranschluss und Ablauf benötigt.
Wichtig: Das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde.
Der Mieter/Kunde bestätigt bei Übergabe den Mietgegenstand laut Bestellung in einwandfreien Zustand übernommen zu haben. Er bestätigt weiterhin die Bedingungen dieses Vertrages gelesen, verstanden und durch die Onlinebestellung ausdrücklich anerkannt zu haben.
1. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für jeden Schaden und Verlust an dem Mietgegenstand, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Der Mieter stellt dem
Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Partydreirades durch den Mieter einen Schaden erlitten haben,
vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem das vermietete Partydreirad beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung des Partydreirades entstehenden Mietausfalls.
2. Schäden am Partydreirad
Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen am Partydreirad und dem gebuchten Zubehör werden vom Vermieter behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
3. Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben wie er übernommen wurde.
Bei Unwetter ist der Vermieter verpflichtet den Ampelschirm einzuklappen und die mitgelieferte Schutzhaube ordnungsgemäß über das Partydreirad zu stülpen.
Die Reinigung der Zapfanlage wird ausschließlich vom Vermieter vorgenommen.
4. Fahrten mit dem Partydreirad
Fahrten sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.
Bei Gefahr in Verzug sind Sie verpflichtet gefahrlos den Mietgegenstand aus der Gefahrenzone zu entfernen.
5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsabschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt beachtet hätten.